FABER AGB
A. Geltende AGB für die Teilnahme per Internet an den Veranstaltungen des Deutschen Lotto- und Totoblocks
1. Die Faber Lotto-Service GmbH, Markstraße 79, 44801 Bochum (im Folgenden "Faber" genannt) vermittelt die Teilnahme an den Veranstaltungen "Lotto 6aus49" (inkl. Spiel 77 und Super 6) und "Eurojackpot" an eine Lottogesellschaft des Deutschen Lotto- und Totoblocks. Faber handelt gegenüber der jeweiligen Lottogesellschaft namens, für Rechnung und im Auftrag der Spielteilnehmer. Für die Spielverträge sind somit entsprechend ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Lottogesellschaft, zu der der Spielauftrag vermittelt wurde, gültig. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lottogesellschaften sind über die Internetseiten der jeweiligen Lottogesellschaften abrufbar, die auf der Webseite www.lotto.de verlinkt sind. Die mit diesem Vertrag erteilte Vollmacht für Faber Lotto umfasst insbesondere die Befugnis, für den Spieler Spielverträge abzuschließen, in welche die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Lottogesellschaft einbezogen werden.
B. Spielvermittlung durch Faber
1. Umfang
Faber wird vom Spielteilnehmer beauftragt, von ihm im Internet über die Webseite www.faberlottoservice.de übermittelte Spielscheine bei einer Lottogesellschaft einzureichen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung betraut Faber einen Treuhänder mit folgenden Aufgaben:
- Verwahrung der Spielquittungen für 6 Monate ab Spielteilnahme
- Geltendmachung der Gewinne gegenüber der Lottogesellschaft und Überweisung der Gewinne auf das zur Auszahlung bestimmte Bankkonto des Spielteilnehmers bzw. Gutschrift der Gewinne auf dem Mitspielkonto des Spielteilnehmers
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Auftragsgestaltung sowie die Zahlungs- und Gewinnauszahlungsabwicklung durch Faber.
2. Gültigkeit der AGB
Die AGB von Faber sind auf der Webseite www.faberlottoservice.de zur Einsicht frei verfügbar und ausdruckbar. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Faber sind in der zum Zeitpunkt der Tippabgabe gültigen Fassung Vertragsbestandteil.
3. Bedingungen für das Mitspiel
3.1. Aus rechtlichen Gründen sind nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland teilnahmeberechtigt.
3.2. Ausgeschlossen von der Nutzung des Mitspiel-Angebotes von Faber sind zum Schutz der Jugend ebenfalls Personen, die zum Zeitpunkt der Spielscheinabgabe das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ein Spielvertrag kommt daher mit ihnen in keinem Fall zustande.
3.3. Faber kann potenzielle Teilnehmer für das Mitspiel sperren, so z.B. wenn das Mitspielkonto nicht gedeckt ist (siehe auch Punkt 7.1 und Punkt 7.2), das festgesetzte Limit des Mitspielkontos überschritten wird, ein Fall des Missbrauchs besteht oder eine Bonitätsprüfung negativ verlaufen ist. Eine mehrfache Registrierung eines Mitspielers mit entsprechender Führung mehrerer Mitspielkonten ist ebenfalls nicht gestattet.
3.4. Bis zur vollständigen Identifizierung und Authentifizierung beträgt der maximale Spieleinsatz in den ersten 3 Tagen 100 Euro. Insgesamt beträgt das Einsatzlimit 1.000 Euro pro Monat. Faber behält es sich vor, unter Berücksichtigung dieses Einsatzlimits das Spieleinsatzlimit für jeden Teilnehmer individuell zu ändern und festzulegen.
4. Anmeldung und Auftragserteilung
4.1. Vor dem ersten Mitspiel muss sich ein Spielteilnehmer auf der Webseite www.faberlottoservice.de registrieren. Faber behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen eine Registrierung nicht anzunehmen. Im Rahmen des elektronischen Anmeldeverfahrens ist das Unternehmen außerdem berechtigt, die Angaben des Spielteilnehmers zu Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung durch Abgleich mit Referenzdateien der Schufa Holding AG zu überprüfen.
Nach Eingabe der erforderlichen persönlichen Daten wird für den Teilnehmer ein Mitspielkonto eingerichtet und ihm eine feste Kundennummer zugeteilt. Im Zuge der Registrierung gibt der Teilnehmer seine E-Mail-Adresse und ein persönliches Passwort an. Diese dienen ihm daraufhin zur An- und Abmeldung, wobei das Passwort vom Spielteilnehmer nach eigenem Wunsch geändert werden kann.
5. Abschluss eines Spielvertrages
5.1. Faber wird einen erteilten Auftrag an eine Lottogesellschaft weiterleiten. Diese ist zur Annahme von Spielscheinen nicht verpflichtet und muss daher eine Entscheidung über die Annahme Faber mitteilen. Im Rahmen seiner Aufgabe als Stellvertreter des Spielteilnehmers ist Faber zur Annahme von Erklärungen ermächtigt.
5.2. Nach erfolgreichem Abschluss des Spielvertrages erhält der Spielteilnehmer per E-Mail eine Teilnahmebestätigung, welche die vom Spielteilnehmer gemachten Angaben, die Spieltipps, den Spieleinsatz sowie eine eindeutig zuordenbare Kundennummer enthält.
6. Preise
6.1. Faber erhebt für die Weiterleitung keine eigenen Gebühren. Faber informiert die Spielteilnehmer über die Einsätze und Scheingebühren, die bei Scheinabgabe jeweils gültig sind.
6.2. Für die Abgabe eines Spielscheines für "Lotto 6aus49" entstehen folgende Kosten (Stand 27.01.2025):
- Lotto-Tippreihe: 1,20 Euro
- Spiel 77: 2,50 Euro
- Super 6: 1,25 Euro
Zuzüglich je Schein die jeweils angegebene Scheingebühr.
7. Zahlungsverkehr
7.1. Das eingerichtete Mitspielkonto muss vor der Weiterleitung des Spielscheins über eine ausreichende Deckung verfügen.
7.2. Spielscheine können bei Faber im Lastschriftverfahren oder vom Mitspielkonto, auf dem Überweisungen und Gewinne gutgeschrieben werden, bezahlt werden.
8. Gewinnfall
8.1. Der Mitspieler bevollmächtigt Faber, einen zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder steuerberatenden Berufs befähigten Treuhänder mit der treuhänderischen Einziehung der anfallenden Gewinne bei der ausgewählten Lottogesellschaft zu beauftragen.
8.2. Der Spielteilnehmer wird durch Faber im Falle eines Gewinnes informiert.
9. Pflichten des Spielteilnehmers
Der Spielteilnehmer muss das Passwort für den zugangsgeschützten Bereich auf der Webseite www.faberlottoservice.de absolut geheim halten und sollte es in regelmäßigen Abständen (spätestens alle 4 Wochen) ändern.
C. Spielvermittlung bei Spielgemeinschaften (Spielgemeinschaft)
1. Willenserklärungen des Spielteilnehmers
1.1. Wählt ein Spielteilnehmer den Beitritt zu einer Spielgemeinschaft, indem er ein Spielgemeinschaftsprodukt auswählt und auf den Button: "Kostenpflichtig abgeben" klickt, gibt er ein Angebot zur Gründung einer Spielgemeinschaft ab.
1.2. Der Spielteilnehmer bevollmächtigt Faber, alle rechtsgeschäftlichen Handlungen zur Gründung der Spielgemeinschaft abzugeben und auch Willenserklärungen der Spielgemeinschaft entgegenzunehmen.
D. Widerrufsrecht
Bei Abgabe eines Spielscheins mit Einzeltipps beauftragen Sie Faber mit der Weiterleitung eines Spielscheines an eine Lottogesellschaft. Bezüglich dieses Auftrags haben Sie nach § 312 Abs. 1 BGB kein Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Faber Lotto-Service GmbH, Markstraße 79, 44801 Bochum, Tel.: 0234 9383 333, E-Mail: service@faberlottoservice.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
E. Allgemeine Regelungen
1. Haftung
Faber haftet für verschuldete Schäden bei der Verletzung der vertraglichen Hauptpflichten.
2. Spielgeheimnis/Datenschutz
Sämtliche persönliche Daten eines Mitspielers, wie z.B. Name, Anschrift und Spielhistorie unterliegen dem Spielgeheimnis.
3. Schlussbestimmungen
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Informationen zur Spielsucht
Faber weist darauf hin, dass bei der Teilnahme an Glücksspielen das Risiko der Spielsucht besteht – Nähere Informationen dazu, über Prävention und Behandlungsmöglichkeiten finden Sie unter Suchtprävention.